Login |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.
Viele Sachkundige stellen sich die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises im Scheckkartenformat.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist dieses Datum!
Verpflichtendes Anmeldeformular auf der Website herunterladen
bzw. per Email bad.kissingen@bayerischerbauernverband.de oder telefonisch anfordern unter Tel. 09736-81030