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3-tägig: 1. Tag 9.30 – 17.00 Uhr, 2. Tag 8.00 – 17.00 Uhr, 3. Tag 8.30 – 13.30 Uhr
In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt wird ein Lehrgang gemäß Artikel 17 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mit theoretischer und praktischer Prüfung für Fahrer*innen und Betreuer*innen für die Tierarten Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine und Hausequiden angeboten.
Mit bestandener Prüfung kann der Antrag auf die Erteilung eines Befähigungsnachweises bei der zuständigen Veterinärbehörde gestellt werden.
Hinweis: Die Teilnehmer*innen müssen die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen und die schriftliche und mündliche Prüfung absolvieren können. Dolmetscher sind nicht zugelassen.
Anmeldeschluss ist 16.01.2026. Eine Online-Anmeldung unter www.triesdorf.de ist erforderlich.
Mit dem Unternehmerinnen-Frühstück bietet die Regierung von Unterfranken unseren landwirtschaftlichen Unternehmerinnen die Möglichkeit zur Vernetzung.
Sie erhalten dabei Input und Informationen zu aktuellen Themen und können in angenehmer Atmosphäre netzwerken, Erfahrungen austauschen und Ideen sammeln.
Frauen sind sehr erfolgreich in der Landwirtschaft als Unternehmerinnen tätig.
Sie bauen sich mit großem Einsatz und hoher Risikobereitschaft einen Betrieb oder einen Betriebszweig auf.
Ansprechpartner an der Regierung von Unterfranken: Katharina Graf, Tel. 0931/380-6261
Anmeldung unter: https://www.weiterbildung.bayern.de/index.cfm?seite=veranstaltungsliste&jumpto=48101#sem_48101
Programm
1. Rückblick des 1. Vorsitzenden Norbert Götz
2. Die Kolleginnen Frau Schnackig und Frau Öchsner
stellen die Aufgaben der Heimatagentur an der Regierung von Unterfranken
vor.
Hierzu gehören: Bildung eines Netzwerkes für regionale Lebensmittel im Regierungsbezirk.
Unterstützung und Beratung aller Beteiligten der regionalen Nahversorgung
mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Resilienz, Wirtschaftlichkeit und Bewusstseinsbildung.
3. Ehrung unserer Jubilare für 25-, 40- und 50-jährige Vereinstreue
und Ehrung unseres Berufsnachwuchses
4. Grußworten des Landrates
Recht herzlich eingeladen sind alle VLF-Mitglieder mit Gästen.